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   OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01   

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https://dejure.org/2002,35781
OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01 (https://dejure.org/2002,35781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 U 277/01 (https://dejure.org/2002,35781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 U 277/01 (https://dejure.org/2002,35781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Abbruchleistungen: Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchleistungen: Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung? (IBR 2003, 111)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01
    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, so deutet dies ebenfalls auf Arbeitnehmerüberlassung hin (vgl. BAG DB 1993, 2337; BAG DB 1995, 1566; BVerwGE 99, 214, 223 f.; Becker, DB 1988, 2561).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01
    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, so deutet dies ebenfalls auf Arbeitnehmerüberlassung hin (vgl. BAG DB 1993, 2337; BAG DB 1995, 1566; BVerwGE 99, 214, 223 f.; Becker, DB 1988, 2561).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01
    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, so deutet dies ebenfalls auf Arbeitnehmerüberlassung hin (vgl. BAG DB 1993, 2337; BAG DB 1995, 1566; BVerwGE 99, 214, 223 f.; Becker, DB 1988, 2561).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.02.2002 - 2 U 277/01
    § 13 AFG - tatsächlich zu beachten gewesen wäre der durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24.3.1997 (BGBl 1, 714) eingefügte § 1 b AÜG (vgl. hierzu BGH NZA 2000, 608) nicht Gegenstand gewerbsmäßiger Arbeitsüberlassung sein dürfen.
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